DIETMAR BÖTTGER
DIETMAR BÖTTGER
Öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für das Tischlerhandwerk
Über mich
Ich bin als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk der Handwerkskammer Lübeck tätig und werde von den Gerichten zur Erstellung von Gutachten beauftragt.
Darüber hinaus können auch Privatpersonen Gutachten bei mir in Auftrag geben.
Es gibt verschiedene Arten von Gutachten für Tischlerarbeiten, die ich als Sachverständiger für Sie erstellen kann. Es ist davon abhängig, für welchen Zweck Sie die sachverständige Stellungnahme benötigen
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Tischlerhandwerk Dietmar Böttger
2021
Selbstständiger Tischlermeister mit eigenem Betrieb (Mitarbeiterführung; Ausbildung; Projektleitung)
2001
Gesellen-Tätigkeit als Bau- und Möbeltischler in verschiedenen Fachbetrieben sowie Bau eines Zwei-Mast-Schoners inkl. Innenausbau
1989
Ausbildung zum Bau- und Möbeltischler
1986
Leistungen
Gutachten
Gerichtsgutachten
Bei einem Gerichtsgutachten handelt es sich um einen Sachverhalt, bei dem ein Sachverständiger von der Seite eines Gerichts einberufen wird.
Ein Gerichtsgutachten kommt gerade dann zum Einsatz, wenn es innerhalb eines Rechtsstreits zu einer Bewertung kommen soll. Allerdings muss eine der beiden Parteien, die an dem Rechtsstreit beteiligt sind, einen Antrag auf ein solches Gutachten stellen. Ob dieser Antrag genehmigt wird, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Darüber hinaus muss klar definiert sein, wer der Gegner des Antragsstellers ist.
Die Entscheidung, welcher Sachverständige mit der Gutachtenerstellung beauftragt wird, trägt alleine das Gericht.
Die Vergütung des Gerichtsgutachters erfolgt nach dem „Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz“ (JVEG).
Schiedsgutachten
Ziel des Schiedsgutachtens ist es, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich kompetenten Sachverständigen verbindlich klären zu lassen. Der Gang zum Gericht soll dadurch vermieden werden, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Aufgabe des Schiedsgutachters ist es, im Rahmen eines Rechtsverhältnisses für die Vertragsparteien zweifelhafte oder umstrittene Punkte zu klären. Gegenstand kann dabei im Grundsatz alles sein, was sich durch Sachverständige begutachten lässt und nicht gegen zwingende gesetzliche Normen verstößt.
Privatgutachten
Im Rahmen von privat beauftragten Gutachten geht es darum, Mängel bzw. Schäden aus handwerklichen Werkleistungen zu begutachten oder eine Handwerkerrechnung zu prüfen. Damit besteht die Chance, ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden und zu einer außergerichtlichen Lösung zu kommen, die den Interessen beider Seiten möglichst gerecht wird.
Wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger privat in einer Sache beauftragt, kann dieser nicht mehr in gleicher Sache gerichtlich tätig werden. Die Kosten trägt der Auftraggeber alleine, kann diese aber ggf. als Prozessnebenkosten gegenüber dem Prozessgegner geltend machen.
Baubegleitung / Bauüberwachung
Ein Baubegleiter steht dem Bauherrn mit Rat und Tat zur Seite. Je früher der Experte beteiligt wird, desto besser.
Dank Baubegleitung können Fehler gefunden werden bevor sie zu Bauschäden werden. Dabei ist den wenigsten Bauherren klar, dass effektive Baukontrolle schon weit vor dem Hausbau beginnt und nicht mit dem Einzug endet. Im Idealfall fängt sie vor Vertragsunterzeichnung an.
Wer bereits die Baubeschreibung und die Pläne überprüfen lässt, kann noch rechtzeitig reagieren, falls der Baupartner Probleme übersieht oder fahrlässig handelt. Vor allem knapp gehaltene Baubeschreibungen lassen einem Bauträger sehr viel Spielraum, die dieser oft aus wirtschaftlichen Gründen zuungunsten des Bauherrn auslegt.
KONTAKT
Dietmar Böttger - Strandstraße 5 - 23747 Dahme
info@sachverstand-boettger.de - +49 172 4016364